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Sorgerecht & Obhut

Kompetente rechtliche Beratung in allen Fragen rund um Sorgerecht, Obhut und Besuchsrecht. Wir helfen Ihnen, Lösungen zu finden, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

Das Kindeswohl im Fokus

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, gehören Fragen zum Sorgerecht, zur Obhut und zum Besuchsrecht zu den emotionalsten und oft auch konfliktreichsten Aspekten. In dieser herausfordernden Zeit ist es besonders wichtig, Lösungen zu finden, die vor allem das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Unsere Familienrechtspraxis bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die elterliche Sorge. Wir helfen Ihnen, tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen Ihrer Kinder als auch Ihrer persönlichen Situation gerecht werden.

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen und die nötigen Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören Entscheidungen über die Erziehung, Ausbildung, religiöse Erziehung, medizinische Behandlungen und den Aufenthaltsort des Kindes.

Seit der Reform des Sorgerechts 2014 ist das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz der Regelfall, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Ein alleiniges Sorgerecht wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen, wenn das Kindeswohl dies erfordert.

Gemeinsames Sorgerecht

  • Beide Eltern treffen wichtige Entscheidungen gemeinsam

  • Fördert die Verantwortung beider Elternteile

  • Regulärer Standard im schweizerischen Recht

Alleiniges Sorgerecht

  • Ein Elternteil trifft alle wichtigen Entscheidungen

  • Nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes

  • Besondere Begründung erforderlich

Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten der elterlichen Sorge und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die dem Wohl Ihres Kindes am besten dient. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Ausarbeitung einer detaillierten Elternvereinbarung, die klare Regeln für die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge festlegt.

Obhut & Betreuungsmodelle

Die Obhut betrifft die alltägliche Betreuung und den Aufenthaltsort des Kindes. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht muss festgelegt werden, wo das Kind hauptsächlich lebt und wie die Betreuung zwischen den Eltern aufgeteilt wird.

Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle, die je nach individueller Situation und Bedürfnissen des Kindes geeignet sein können. Wichtig ist, dass das gewählte Modell dem Kindeswohl entspricht und praktisch umsetzbar ist.

Primäre Obhut mit Besuchsrecht

Das Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil, der die alltägliche Betreuung übernimmt. Der andere Elternteil hat ein regelmässiges Besuchs- oder Kontaktrecht (z.B. jedes zweite Wochenende und Teile der Ferien).

Erweitertes Besuchsrecht

Das Kind lebt zwar hauptsächlich bei einem Elternteil, verbringt aber mehr Zeit beim anderen Elternteil als beim klassischen Besuchsrecht (z.B. jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag und eine Übernachtung unter der Woche).

Wechselmodell (alternierende Obhut)

Das Kind verbringt etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen, in regelmässigem Wechsel (z.B. eine Woche bei Mutter, eine Woche bei Vater, oder 3-4 Tage bei jedem Elternteil). Dieses Modell setzt eine gute Kommunikation zwischen den Eltern und geografische Nähe voraus.

Nestmodell

Das Kind bleibt in der Familienwohnung, während die Eltern abwechselnd ein- und ausziehen. Dieses Modell ist in der Schweiz selten, kann aber in bestimmten Fällen eine Option sein, um dem Kind maximale Stabilität zu bieten.

Wir helfen Ihnen, das für Ihre Familie passende Betreuungsmodell zu finden und rechtlich abzusichern. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie das Alter und die Bedürfnisse des Kindes, die berufliche Situation beider Eltern, die Wohnorte und die bestehende Betreuungspraxis.

Besuchs- und Kontaktrecht

Das Besuchs- und Kontaktrecht (auch persönlicher Verkehr genannt) regelt, wann und wie das Kind Zeit mit dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht hauptsächlich wohnt. Es ist sowohl das Recht des Elternteils als auch das Recht des Kindes auf regelmässigen Kontakt.

Eine klare und detaillierte Regelung des Besuchsrechts kann helfen, Konflikte zu vermeiden und dem Kind Sicherheit zu geben. Dabei sollte die Regelung flexibel genug sein, um auf veränderte Bedürfnisse des Kindes reagieren zu können.

Wichtige Aspekte bei der Gestaltung des Besuchsrechts

  • Regelmässige Wochenendbesuche

  • Besuche unter der Woche

  • Ferienregelung

  • Regelung für Feiertage und besondere Anlässe

  • Übergabemodalitäten

  • Kommunikation zwischen den Besuchen

  • Regelung für Krankheit und andere unvorhergesehene Ereignisse

  • Anpassungsmechanismen bei veränderten Umständen

In konfliktreichen Situationen kann es sinnvoll sein, eine besonders detaillierte Regelung zu treffen oder ein begleitetes Besuchsrecht in Betracht zu ziehen. In diesem Fall finden die Treffen unter Aufsicht einer dritten Person oder in einem speziellen Besuchstreff statt.

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer umfassenden und praktikablen Besuchsrechtsregelung, die sowohl den Bedürfnissen des Kindes als auch den praktischen Gegebenheiten Rechnung trägt. Bei Konflikten in der Umsetzung des Besuchsrechts bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung.

Unsere Leistungen im Bereich Sorgerecht & Obhut

Beratung zu Sorgerecht und Obhut

Umfassende rechtliche Beratung zu allen Fragen des Sorgerechts, der Obhut und des Besuchsrechts. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Grundlagen und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.

Erarbeitung von Elternvereinbarungen

Entwicklung maßgeschneiderter und detaillierter Vereinbarungen zur Regelung aller Aspekte des Sorgerechts, der Obhut und des Besuchsrechts. Eine gute Elternvereinbarung kann spätere Konflikte vermeiden und gibt allen Beteiligten Sicherheit.

Mediation bei Konflikten

Unterstützung bei der einvernehmlichen Lösung von Konflikten rund um das Sorgerecht, die Obhut und das Besuchsrecht durch unser spezialisiertes Mediationsteam. Die Mediation kann helfen, langwierige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Vertretung in Sorgerechtsverfahren

Kompetente rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Regelung des Sorgerechts, der Obhut und des Besuchsrechts. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und behalten dabei stets das Kindeswohl im Blick.

Anpassung bestehender Regelungen

Unterstützung bei der Anpassung bestehender Sorgerechts-, Obhuts- und Besuchsrechtsregelungen an veränderte Lebensumstände (z.B. Umzug, neue Partnerschaften, veränderte Arbeitszeiten).

Häufig gestellte Fragen

Idealerweise einigen sich die Eltern selbst über Sorgerecht und Obhut. Diese Einigung wird dann in einer Elternvereinbarung festgehalten und vom Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens genehmigt. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Das Gericht kann dabei die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbeziehen oder Gutachten einholen.

Wenn ein Elternteil das vereinbarte oder gerichtlich festgelegte Besuchsrecht nicht einhält, gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Bei wiederholten Problemen kann der betroffene Elternteil die KESB oder das Gericht anrufen, um Massnahmen zur Durchsetzung des Besuchsrechts zu erwirken. Diese können von einer Ermahnung bis hin zu einer Änderung der Sorgerechts- oder Obhutsregelung reichen. In besonders schwerwiegenden Fällen können auch Bussen verhängt werden. Wichtig ist, alle Verstösse zu dokumentieren und zunächst das Gespräch zu suchen.

Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Alter, ab dem die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss. In der Praxis werden Kinder je nach Reife etwa ab 6-7 Jahren angehört, wobei ihr Wille mit zunehmendem Alter stärker gewichtet wird. Ab etwa 12-14 Jahren wird der Wille des Kindes in der Regel erhebliches Gewicht haben. Die Anhörung erfolgt meist durch die KESB oder durch speziell geschulte Richter. Wichtig ist zu verstehen, dass der Kindeswille nur einer von mehreren Faktoren ist, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden, und dass das übergeordnete Kriterium stets das Kindeswohl bleibt.

Ja, Sorgerechts- und Obhutsregelungen können später angepasst werden, wenn sich die Umstände wesentlich verändert haben oder wenn die bestehende Regelung dem Kindeswohl nicht mehr entspricht. Solche Änderungen können entweder einvernehmlich zwischen den Eltern vereinbart und dann von der zuständigen Behörde genehmigt werden, oder sie müssen bei Uneinigkeit gerichtlich beantragt werden. Zu den Umständen, die eine Änderung rechtfertigen können, gehören beispielsweise ein Umzug eines Elternteils, Krankheit, veränderte Arbeitssituation oder die Entwicklung und veränderten Bedürfnisse des Kindes.

Erstberatung vereinbaren

Lassen Sie uns Ihre Situation in einem persönlichen Gespräch besprechen.

Checkliste Elternvereinbarung

Eine gute Elternvereinbarung sollte folgende Punkte regeln:

  • Elterliche Sorge (gemeinsam oder alleinig)
  • Hauptsächlicher Aufenthaltsort des Kindes (Obhut)
  • Detaillierte Betreuungsregelung (Wochenenden, Ferien, Feiertage)
  • Kindesunterhalt und Kostenteilung für das Kind
  • Informations- und Entscheidungsrechte beider Eltern
  • Kommunikation zwischen den Eltern
  • Regeln für besondere Situationen (Krankheit, Schulwechsel, Umzug)
  • Konfliktlösungsmechanismen

Unsere Honorare

Transparente Preisgestaltung für Ihre Planungssicherheit

Erstberatung

CHF 150

60-minütiges ausführliches Erstgespräch

Stundensatz

CHF 280 - 350

Je nach Komplexität und bearbeitendem Anwalt

Elternvereinbarung

ab CHF 1'800

Umfassende Vereinbarung zu Sorgerecht und Obhut

Mediation

CHF 320 pro Sitzung

90-minütige Mediationssitzung

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und Auslagen. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag im Rahmen eines Erstgesprächs.

Was unsere Mandanten sagen

M

Michael B.

Sorgerechtsfall

"Als Vater stand ich vor der Herausforderung, eine faire Regelung für den Umgang mit meinen Kindern zu finden. Frau Herzog hat mir nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite gestanden. Dank ihrer Unterstützung konnte ein Betreuungsmodell erarbeitet werden, das allen gerecht wird. Besonders beeindruckt hat mich, wie sie stets das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt gestellt hat."

J

Jana K.

Obhuts- und Besuchsrechtsfall

"Nach monatelangen erfolglosen Diskussionen mit meinem Ex-Partner über die Betreuung unserer Tochter habe ich mich an die Familienrechtspraxis gewandt. Herr Kammerer hat unseren Fall mit viel Fingerspitzengefühl begleitet und durch eine Mediation konnten wir schliesslich eine Lösung finden, die für unsere Tochter optimal ist. Die detaillierte Elternvereinbarung gibt uns jetzt den nötigen Rahmen, um konstruktiv zusammenzuarbeiten."

Kindeswohlzentrierte Sorgerechtsberatung in der Schweiz

Das Sorgerecht, die Obhut und das Besuchsrecht sind zentrale Aspekte des Familienrechts, die das Leben von Kindern und Eltern nach einer Trennung oder Scheidung massgeblich prägen. Die Schweizer Gesetzgebung hat sich in diesem Bereich in den letzten Jahren bedeutend weiterentwickelt, mit dem klaren Fokus auf das Kindeswohl als oberste Priorität.

Seit der Reform des Sorgerechts im Jahr 2014 ist das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz zum Regelfall geworden. Dies trägt der Erkenntnis Rechnung, dass Kinder in der Regel von einer kontinuierlichen Beziehung zu beiden Elternteilen profitieren, auch wenn diese nicht mehr als Paar zusammenleben. Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass beide Eltern weiterhin gemeinsam wichtige Entscheidungen für ihre Kinder treffen, beispielsweise in Bezug auf Schulwahl, medizinische Behandlungen oder religiöse Erziehung.

Unabhängig von der Frage des Sorgerechts muss jedoch geregelt werden, wo das Kind hauptsächlich leben wird und wie die Betreuung zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Diese Frage der Obhut kann oft herausfordernd sein und erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren, darunter die Bedürfnisse des Kindes, die beruflichen und räumlichen Gegebenheiten beider Eltern sowie die bisherige Betreuungssituation.

Die schweizerische Rechtspraxis zeigt eine zunehmende Offenheit gegenüber verschiedenen Betreuungsmodellen, darunter auch die alternierende Obhut (Wechselmodell), bei der das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt. Dieses Modell setzt jedoch eine gute Kommunikation zwischen den Eltern, geografische Nähe und die Bereitschaft zur Kooperation voraus.

Neben dem klassischen Modell, bei dem ein Elternteil die Hauptbetreuung übernimmt und der andere ein regelmässiges Besuchsrecht ausübt, gibt es zahlreiche Varianten und individuell angepasste Lösungen. Die Gerichte und Behörden in der Schweiz legen großen Wert darauf, dass jeder Fall individuell betrachtet wird und die gefundene Lösung dem spezifischen Wohl des betroffenen Kindes dient.

Eine besondere Herausforderung stellen Fälle dar, in denen Eltern in verschiedenen Kantonen oder gar Ländern leben. Hier kommen zusätzliche rechtliche Komplexitäten hinzu, insbesondere wenn internationale Abkommen wie das Haager Kindesentführungsübereinkommen relevant werden. Unsere Familienrechtspraxis verfügt über spezifische Expertise in solchen grenzüberschreitenden Fällen.

Die Praxis zeigt, dass Kinder am besten gedeihen, wenn ihre Eltern trotz Trennung in der Lage sind, in Bezug auf Erziehungsfragen zu kooperieren und Konflikte zu minimieren. Daher legen wir besonderen Wert auf Lösungsansätze, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern fördern. Mediation kann in diesem Zusammenhang ein wertvolles Instrument sein, um einvernehmliche und nachhaltige Lösungen zu finden.

Wenn Sie Fragen zum Sorgerecht, zur Obhut oder zum Besuchsrecht haben oder Unterstützung bei der Erstellung einer Elternvereinbarung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise im schweizerischen Familienrecht zur Seite. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die dem Wohl Ihres Kindes bestmöglich dienen und gleichzeitig die Bedürfnisse und Möglichkeiten beider Elternteile berücksichtigen.

Lassen Sie sich von uns beraten

Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und Ihnen aufzeigen, wie wir Sie unterstützen können.