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Eheverträge & Vermögensaufteilung

Rechtssichere Gestaltung von Eheverträgen und faire Vermögensaufteilung. Wir beraten Sie kompetent zu allen vermögensrechtlichen Aspekten in der Ehe und bei Trennung.

Finanzielle Klarheit für Paare

Vermögensrechtliche Fragen gehören zu den wichtigsten und oft kompliziertesten Aspekten einer Ehe oder Partnerschaft – sowohl zu Beginn als auch bei einer Trennung oder Scheidung. Eine klare und faire Regelung dieser Fragen schafft Sicherheit und kann spätere Konflikte vermeiden.

Unsere Familienrechtspraxis bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung zu allen vermögensrechtlichen Aspekten, von der Gestaltung von Eheverträgen bis hin zur fairen Vermögensaufteilung im Trennungsfall. Dabei legen wir Wert auf massgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation entsprechen.

Eheverträge gestalten

Ein Ehevertrag (Prenuptial Agreement) ermöglicht es Paaren, vom gesetzlichen Güterstand abweichende Regelungen zu treffen und ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse individuell zu gestalten. Er bietet Rechtssicherheit und kann bei einer späteren Trennung oder Scheidung komplizierte Auseinandersetzungen vermeiden.

In der Schweiz gilt ohne Ehevertrag automatisch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Durch einen Ehevertrag können Sie stattdessen die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft wählen oder innerhalb dieser Güterstände individuelle Anpassungen vornehmen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

  • Wenn erhebliche Vermögensunterschiede bestehen

  • Bei unternehmerischer Tätigkeit eines Ehepartners

  • Bei Erbschaften oder größeren Schenkungen

  • Bei Zweitehen und Patchwork-Familien

Was kann ein Ehevertrag regeln?

  • Wahl und Anpassung des Güterstands

  • Zuordnung bestimmter Vermögenswerte

  • Regelungen zur Vorsorge (begrenzt)

  • Abweichende Verteilungsschlüssel bei Scheidung

Ein Ehevertrag muss in der Schweiz notariell beurkundet werden. Wir beraten Sie umfassend vor dem Abschluss eines Ehevertrags, erarbeiten einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Entwurf und begleiten Sie beim Beurkundungstermin. Dabei achten wir darauf, dass der Ehevertrag ausgewogen und rechtssicher gestaltet ist und den Interessen beider Partner gerecht wird.

Vermögensaufteilung bei Trennung und Scheidung

Die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens gehört zu den zentralen Aspekten einer Scheidung. Je nach Güterstand gelten unterschiedliche Regeln für die Aufteilung. Ziel ist eine faire und rechtssichere Lösung, die die Ansprüche beider Ehepartner berücksichtigt.

Die Vermögensaufteilung umfasst verschiedene Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Hausrat, aber auch Schulden. Besonders komplexe Fragen können sich bei Unternehmensanteilen, ausländischem Vermögen oder bei nicht eindeutig zuordenbaren Vermögenswerten ergeben.

Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Güterstand)

Bei der Errungenschaftsbeteiligung wird unterschieden zwischen Eigengut (vor der Ehe erworbenes Vermögen, Erbschaften, Schenkungen) und Errungenschaft (während der Ehe erworbenes Vermögen). Bei der Scheidung wird das Eigengut jedem Ehepartner zugewiesen, während die Errungenschaft beider Ehegatten hälftig aufgeteilt wird.

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen, unabhängig davon, wann es erworben wurde. Bei der Scheidung findet keine Aufteilung statt, jeder behält sein Vermögen. Dies kann in bestimmten Fällen zu ungerechten Ergebnissen führen, wenn ein Partner zugunsten der Familie auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat.

Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen beider Ehegatten (mit Ausnahme bestimmter persönlicher Gegenstände) zum Gesamtgut. Bei der Scheidung wird das Gesamtgut in der Regel hälftig aufgeteilt. Dieser Güterstand ist in der Schweiz eher selten.

Wir unterstützen Sie bei der Erfassung aller relevanten Vermögenswerte, der korrekten Zuordnung zu den verschiedenen Vermögensmassen und der Berechnung der Ausgleichsansprüche. Dabei achten wir auf eine faire und rechtssichere Lösung, die sowohl Ihre finanziellen Interessen als auch praktische Aspekte berücksichtigt.

Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Der Vorsorgeausgleich ist ein wichtiger Teil der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei einer Scheidung und betrifft die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und teilweise auch aus der 3. Säule.

Grundsätzlich werden die während der Ehe erworbenen Vorsorgeguthaben hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Dies soll sicherstellen, dass auch der Ehepartner, der während der Ehe weniger oder nicht erwerbstätig war (z.B. wegen Kinderbetreuung), im Alter abgesichert ist.

Grundprinzipien des Vorsorgeausgleichs

  • Hälftige Teilung der während der Ehe geäufneten Vorsorgeguthaben

  • Betrifft primär die berufliche Vorsorge (2. Säule)

  • Einbezug der gebundenen Vorsorge (Säule 3a)

  • Massgeblicher Zeitraum: Vom Ehebeginn bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens

Besondere Fälle

  • Bereits im Rentenbezug stehende Ehegatten

  • Bezüger von Invalidenrenten

  • Vorbezüge für Wohneigentum

  • Selbständigerwerbende ohne 2. Säule

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Vorsorgeausgleichs, der Kommunikation mit den Vorsorgeeinrichtungen und der Erstellung der notwendigen Unterlagen für das Gericht. Dabei achten wir auf eine faire und rechtskonforme Lösung, die Ihre Altersvorsorge bestmöglich sichert.

In bestimmten Fällen kann von der hälftigen Teilung abgewichen werden, etwa wenn wichtige Gründe vorliegen oder wenn die Teilung offensichtlich unbillig wäre. Auch über diese Möglichkeiten beraten wir Sie umfassend.

Unsere Leistungen

Beratung zu Eheverträgen

Umfassende Beratung zur güterrechtlichen Gestaltung Ihrer Ehe, Erläuterung der verschiedenen Güterstände und deren Konsequenzen, Analyse Ihrer individuellen Vermögenssituation und Empfehlung passender Regelungen.

Erstellung von Eheverträgen

Ausarbeitung massgeschneiderter Eheverträge, die Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen, Begleitung bei der notariellen Beurkundung, regelmässige Überprüfung und Anpassung bei veränderten Lebenssituationen.

Vermögensinventar und -bewertung

Systematische Erfassung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, sachgerechte Zuordnung zu den verschiedenen Vermögensmassen, professionelle Bewertung von Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Sammlungen.

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Berechnung der güterrechtlichen Ansprüche bei Trennung oder Scheidung, Erarbeitung fairer Lösungen zur Vermögensaufteilung, Vertretung in streitigen Verfahren, praktische Umsetzung der Vermögensaufteilung.

Vorsorgeausgleich

Berechnung des Vorsorgeausgleichs, Einholung der erforderlichen Auskünfte von Vorsorgeeinrichtungen, Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für das Gericht, Beratung zu Sonderfällen und alternativen Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe abgeschlossen oder geändert werden, solange beide Ehepartner einverstanden sind und voll urteilsfähig sind. Der Ehevertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Es ist sogar empfehlenswert, bestehende Eheverträge regelmässig zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen der Lebenssituation (z.B. Geburt von Kindern, Erwerb von Immobilien, Unternehmensgründung) anzupassen.

Die Aufteilung einer Immobilie bei der Scheidung hängt vom Güterstand, den Eigentumsverhältnissen und der konkreten Nutzung ab. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten: Ein Ehepartner kann die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen; die Immobilie kann verkauft und der Erlös aufgeteilt werden; oder in selteneren Fällen kann die Immobilie im Miteigentum beider Ex-Partner verbleiben. Die genaue Aufteilung hängt davon ab, ob die Immobilie zum Eigengut oder zur Errungenschaft gehört, wie sie finanziert wurde und welche Investitionen beide Partner geleistet haben. Auch Vorbezüge aus der Pensionskasse für den Immobilienerwerb müssen berücksichtigt werden. Eine faire Lösung erfordert eine sorgfältige Analyse aller Faktoren und oft auch eine professionelle Bewertung der Immobilie.

Ein vollständiger Verzicht auf den Vorsorgeausgleich ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Ehegatten können in einer Scheidungsvereinbarung eine vom Gesetz abweichende Teilung vereinbaren, wenn eine angemessene Altersvorsorge für beide Seiten gewährleistet bleibt. Diese Vereinbarung muss vom Gericht genehmigt werden. Ein Verzicht kommt beispielsweise in Betracht, wenn beide Partner über eine ausreichende eigene Vorsorge verfügen oder wenn der berechtigte Ehegatte auf andere Weise für seine Altersvorsorge entschädigt wird. Das Gericht prüft solche Vereinbarungen genau, um sicherzustellen, dass keine Partei benachteiligt wird. Eine fundierte rechtliche Beratung ist bei solchen Vereinbarungen besonders wichtig.

Bei der Aufteilung von Schulden in einer Scheidung gelten ähnliche Prinzipien wie bei der Vermögensaufteilung, je nach Güterstand. Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung werden gemeinsame Schulden, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt oder im gemeinsamen Interesse eingegangen wurden, in der Regel beiden Partnern zugerechnet. Persönliche Schulden, die ein Partner allein eingegangen ist, bleiben grundsätzlich bei diesem Partner. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Gläubiger weiterhin beide Ehepartner für gemeinsame Schulden haftbar machen können, unabhängig von internen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern. Daher ist es wichtig, bei der Scheidung klare Regelungen zur Schuldentilgung zu treffen und diese auch umzusetzen, etwa durch Umschuldung oder Ablösung gemeinsamer Kredite.

Erstberatung vereinbaren

Lassen Sie uns Ihre Situation in einem persönlichen Gespräch besprechen.

Checkliste Ehevertrag

Überlegen Sie folgende Punkte für Ihren Ehevertrag:

  • Wahl des passenden Güterstands
  • Zuordnung wichtiger Vermögenswerte
  • Regelung für Immobilienbesitz
  • Unternehmensbeteiligungen absichern
  • Behandlung von Erbschaften und Schenkungen
  • Berücksichtigung des Vorsorgeausgleichs
  • Internationale Aspekte (bei binationale Paaren)

Unsere Honorare

Transparente Preisgestaltung für Ihre Planungssicherheit

Erstberatung

CHF 150

60-minütiges ausführliches Erstgespräch

Stundensatz

CHF 280 - 350

Je nach Komplexität und bearbeitendem Anwalt

Ehevertrag

ab CHF 1'500

Zzgl. Notariatskosten

Vermögensaufteilung

ab CHF 2'800

Bei komplexen Vermögensverhältnissen nach Aufwand

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und Auslagen. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag im Rahmen eines Erstgesprächs.

Was unsere Mandanten sagen

R

Roland F.

Ehevertrag

"Als Unternehmer war es mir wichtig, mein Geschäft bei der Heirat abzusichern, ohne dass meine Partnerin das Gefühl hat, ich würde ihr misstrauen. Herr Kammerer hat uns ausführlich und verständlich beraten und einen Ehevertrag erstellt, der die Interessen beider Seiten fair berücksichtigt. Er hat uns die verschiedenen Optionen klar erklärt und uns dann die Zeit gegeben, unsere Entscheidung in Ruhe zu treffen."

A

Alexandra W.

Vermögensaufteilung bei Scheidung

"Nach 15 Jahren Ehe stand ich vor den Trümmern meiner Beziehung und hatte keine Ahnung, wie meine finanzielle Zukunft aussehen würde. Frau Dr. Brunner hat mir mit viel Geduld die komplexen rechtlichen Zusammenhänge erklärt und mich bei der Vermögensaufteilung und dem Vorsorgeausgleich kompetent beraten. Sie hat es geschafft, mit meinem Ex-Mann eine faire Lösung auszuhandeln, ohne dass es zu einem langwierigen Gerichtsverfahren kam. Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung in dieser schwierigen Zeit."

Vermögensplanung und Vermögensschutz im Schweizer Eherecht

Die finanzielle Seite einer Ehe oder Partnerschaft spielt im schweizerischen Rechtssystem eine bedeutende Rolle. Das Schweizer Eherecht bietet verschiedene Möglichkeiten, die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern zu gestalten – sowohl während der Ehe als auch für den Fall einer Trennung oder Scheidung.

Ohne anderweitige Regelung gilt in der Schweiz automatisch der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dieses System differenziert zwischen dem Eigengut jedes Ehegatten (vor der Ehe erworbenes Vermögen, Erbschaften, Schenkungen) und der Errungenschaft (während der Ehe erworbenes Vermögen). Bei einer Scheidung bleibt das Eigengut beim jeweiligen Ehegatten, während die Errungenschaft beider Partner hälftig aufgeteilt wird. Diese Regelung soll eine faire Vermögensverteilung gewährleisten, insbesondere wenn ein Partner zugunsten der Familie auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat.

Durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag können Paare von dieser gesetzlichen Regelung abweichen und einen alternativen Güterstand wählen oder individuelle Anpassungen vornehmen. Die Gütertrennung beispielsweise sieht vor, dass jeder Ehegatte sein Vermögen behält, unabhängig davon, wann es erworben wurde. Die seltenere Gütergemeinschaft hingegen fasst das Vermögen beider Ehegatten zu einem Gesamtgut zusammen, von dem nur bestimmte persönliche Gegenstände ausgenommen sind.

Die Wahl des Güterstands und die vertragliche Gestaltung der vermögensrechtlichen Verhältnisse sollten wohlüberlegt sein und die individuelle Situation des Paares berücksichtigen. Besonders sinnvoll kann ein Ehevertrag sein, wenn erhebliche Vermögensunterschiede bestehen, unternehmerische Tätigkeiten vorliegen, größere Erbschaften erwartet werden oder es sich um eine Zweitehe handelt.

Neben dem Güterrecht spielt in der Schweiz der Vorsorgeausgleich eine zentrale Rolle bei Scheidungen. Die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) werden grundsätzlich hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass beide Partner im Alter abgesichert sind, auch wenn einer von ihnen aufgrund von Familienpflichten weniger oder nicht erwerbstätig war.

Bei der Vermögensaufteilung im Rahmen einer Scheidung können komplexe Fragen auftreten, insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationale Vermögenswerte betroffen sind. Zudem kann die Bewertung bestimmter Vermögenswerte und die Zuordnung zu den verschiedenen Vermögensmassen (Eigengut oder Errungenschaft) Schwierigkeiten bereiten.

Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher sowohl beim Abschluss eines Ehevertrags als auch bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung unerlässlich. Ein erfahrener Familienrechtsanwalt kann alle relevanten Aspekte berücksichtigen und eine Lösung entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen und der spezifischen Vermögenssituation gerecht wird.

Die Familienrechtspraxis bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen vermögensrechtlichen Fragen des Eherechts, sei es bei der Gestaltung eines Ehevertrags, der Vermögensaufteilung bei Scheidung oder dem Vorsorgeausgleich. Unser Ziel ist es, rechtssichere und faire Lösungen zu finden, die Ihre finanzielle Zukunft bestmöglich absichern.

Lassen Sie sich von uns beraten

Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und Ihnen aufzeigen, wie wir Sie unterstützen können.