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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2025

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Familienrechtspraxis (nachfolgend "Rechtsanwalt" genannt) und den Mandanten (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Rechtsanwalt.

2. Mandatsverhältnis und Auftrag

Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Auftraggebers begrenzt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch den Rechtsanwalt zustande. Ein kostenfreies Erstgespräch stellt noch keine Mandatsannahme dar.

Der Rechtsanwalt führt alle Mandate unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte sowie der weiteren berufsrechtlichen Regelungen durch.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln.

Der Auftraggeber wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Der Auftraggeber wird den Rechtsanwalt unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefonnummer etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

Der Auftraggeber wird die ihm von dem Rechtsanwalt übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4. Kommunikation und Vertraulichkeit

Die vom Auftraggeber bei Mandatsbeginn bekannt gegebenen Adress- und Kommunikationsdaten gelten bis zu einer Änderungsmitteilung des Auftraggebers als zutreffend.

Soweit der Rechtsanwalt an die vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse Informationen übersendet, muss der Auftraggeber täglich sein E-Mail-Postfach einsehen und den Rechtsanwalt umgehend darüber in Kenntnis setzen, wenn sich seine E-Mail-Adresse ändert.

Der Rechtsanwalt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird.

Der Auftraggeber hat die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu erstatten.

Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Auf Vergütungsforderungen des Rechtsanwalts sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen, soweit der Rechtsanwalt nicht ausdrücklich zustimmt. Eine etwaige Geldüberweisungsvollmacht ist hiervon nicht berührt.

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung des Rechtsanwalts, wenn der Rechtsanwalt für sie in derselben Angelegenheit tätig wird.

6. Kostenerstattung in Verfahren

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Auftraggeber zustehende Zahlbeträge mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihm und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf CHF 1'000'000,- (in Worten: eine Million Schweizer Franken) beschränkt, soweit nicht im Einzelfall eine höhere Haftungssumme vereinbart wird. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Der Rechtsanwalt hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall CHF 2'000'000,- (in Worten: zwei Millionen Schweizer Franken) abdeckt. Sollte aus Sicht des Auftraggebers eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden kann.

8. Kündigung, Mandatsbeendigung

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Rechtsanwalt erfolgt insbesondere bei ausbleibender Mitwirkung des Auftraggebers oder bei Zahlungsverzug.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Kündigung des Mandats zum Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Vergütung verpflichtet ist.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die für den Auftraggeber bestimmten Unterlagen für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nicht nachgekommen ist.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Zürich als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.